Bundestagsabgeordnete: Tempo 30 auf Durchfahrtsstraßen?
Wie stehen die regionalen Bundestagsabgeordneten zum Thema Tempo 30 auf Durchfahrtstraßen? Wir haben bei Alexander Hoffmann (CSU) und Bernd Rützel (SPD) nachgefragt.
Bereits beim Ortstermin mit unserer Landrätin Sabine Sitter hat das Thema eine Rolle gespielt. Bürgermeister und Gemeinderat unterstützen das Anliegen der Anwohner in der Hauptstraße, zumindest auf einem Teilbereich Tempo 30 einzurichten. Allerdings haben Gemeinde und auch Landratsamt hier keinen bzw. kaum Handlungsspielraum, da die Bedingungen für solche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf überörtlichen Straßen durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) stark reglementiert ist. Dies kann nur auf Bundesebene geändert werden.
Stellungnahme von Alexander Hoffmann (Bundestagsabgeordneter der CSU):
Wir als Unionsfraktion haben bereits im Mai einen Beschluss gefasst, dass wir Gemeinden dort größere Spielräume einräumen wollen. Da ich die Materie aus meiner Würzburger Zeit kenne, habe ich daran maßgeblich mitarbeiten dürfen.
Die aktuelle Rechtslage gibt da nicht genügend her. Da kann auch das Landratsamt nicht viel machen. Wir haben das in Duttenbrunn und Urspringen durch exerziert. Am Ende hat die Regierung von Unterfranken auf die Aufhebung der Tempo 30 Anordnung bestanden. Karl Gerhard hat mir mehrfach die Situation in Retzstadt dargestellt.
Wären wir in Koalitionsverhandlungen, würden wir das also dort platzieren. Nun bleibt uns aktuell nichts anderes übrig als zu warten, inwieweit das Thema in den aktuellen Koalitionsverhandlungen aufgegriffen wird. Gegebenenfalls stellen wir einen eigenen Antrag.
Insgesamt bin ich aber sehr zuversichtlich, dass da Bewegung reinkommt. Ich werde meinen Beitrag jedenfalls leisten.
Stellungnahme von Bernd Rützel (Bundestagsabgeordneter der SPD):
Gerade in den vergangenen Monaten bin ich immer wieder auf die Belastungen durch den Durchgangverkehr in den Gemeinden unseres Landkreises angesprochen worden. In der Tat sind die Möglichkeiten der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen durch die örtlichen Verkehrsbehörden begrenzt. Die StVO setzt hier einen recht engen Rahmen – von dem ich mir allerdings wünschen würde, dass er konsequenter ausgeschöpft wird.
Die SPD will den Rahmen und die Entscheidungsmöglichkeiten kommunaler Behörden erweitern. Ich kann mir vorstellen, dass auch die möglichen Koalitionspartner einer künftigen Bundesregierung Änderungsbedarf sehen und gehe davon aus, dass das Thema Gegenstand der laufenden Koalitionsverhandlungen sein wird. Die SPD hat das Anliegen, wie alle Vorhaben aus unserem Wahlprogramm, auf dem Schirm. Es wird nun darum gehen, ob und wie sie es in den Verhandlungen mit unseren potentiellen Regierungspartnern durchsetzen kann.
Die StVO ist eine Verordnung des Bundes. Zuständig ist das Bundesverkehrsministerium, das die Änderungen erlässt. Der Bundesrat muss diesen Änderungen zustimmen. Sie erinnern sich vielleicht an die Diskussion zur Änderung des Bußgeldkatalogs. Die Auseinandersetzung hierzu wurde zwischen dem damaligen Verkehrsminister Scheuer und den im Bundesrat vertretenen Ländern geführt. Erweiterte Möglichkeiten für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen wären also nicht Angelegenheit des Deutschen Bundestages, sondern des zuständigen Ministeriums und der Bundesländer.
Ich kenne die Belastungen der Anliegerinnen und Anlieger an den oft engen Durchgangsstraßen in unseren Ortschaften. Neben Lärm und Dreck besteht viel zu oft auch ein erhöhtes Unfallrisiko, z.B. für Schulkinder auf dem Weg zur Bushaltestelle. Die Brisanz kann vor Ort am allerbesten eingeschätzt werden, weshalb ich mich für erweiterte Möglichkeiten einsetze, damit kommunale Behörden Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen können.