Gemeinde Sontheim beschließt Beitritt zum Regionalwerk Unterallgäu
Der Gemeinderat Sontheim hat in seiner Sitzung vom 08.10.2024 einstimmig beschlossen, der Regionalwerk Unterallgäu GmbH beizutreten. Die Gemeinde Sontheim wird sich bis zu einem Betrag von 100.500 Euro beteiligen.
Bürgermeister Alfred Gänsdorfer erklärt: “Wir kaufen uns hierdurch fachliche Expertise im Bereich des erneuerbaren Energiesektors ein.” Über das Regionalwerk kann die Gemeinde künftig entscheiden, ob sie sich an Projekten in Sontheim und anderen Orten im Landkreis beteiligen will. Dadurch profitieren Kommune und Bürgerschaft direkt von der regionalen Energieerzeugung. “Mit etwas Zeit kann daraus auch eine Einkommensquelle für die kommunalen Kassen entstehen”, gibt sich Bürgermeister Gänsdorfer zuversichtlich. Der Gemeinderat will diesen Beitritt zum Regionalwerk als Investition in die Zukunft verstanden wissen. Die Gemeinde Sontheim bleibt somit auch als kleine Gemeinde an den Zukunftsthemen der Energiewende wie Stromspeicher, Ladesäulen-Infrastruktur, Photovoltaik, Windkraft und dem Ausbau der regenerativen Energieversorgung am Ball.
Das Regionalwerk ist ein Zusammenschluss von Gemeinden und wird gemeinsame Projekte der beteiligten Kommunen im Energiebereich umsetzen. Längerfristig könnte die Gesellschaft auch andere Aufgaben übernehmen, die sich interkommunal organisieren lassen. Die gemeinsame und kommunale Umsetzung bringt viele Vorteile mit sich. Mit gebündelter Energie kann die Energiewende gemeindeübergreifend, selbstbestimmt und gemeinwohlorientiert vorangetrieben werden. Und ganz wichtig: Die Wertschöpfung bleibt in der Region!
Die Gründung der Regionalwerk Unterallgäu GmbH soll nach dem Willen der an der Geschäftsplanung beteiligten Kommunen und des Landkreises Unterallgäu im Dezember 2024 erfolgen. Die GmbH entwickelt dann Projekte und verkauft die Planungen und Projektrechte an noch zu gründende Projekt-Gesellschaften. Jede Gesellschaft wird dann ein Projekt umsetzen. Dies kann beispielsweise der Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage sein. Die beteiligten Kommunen können entscheiden, welche Gesellschaften sie mitfinanzieren wollen. Zudem können an den Projekt-Gesellschaften auch Dritte beteiligt werden. Dies können zum Beispiel Bürgerenergiegenosschenschaften oder Unternehmen sein. Die Mehrheit an der Gesellschaft soll jedoch immer in kommunaler Hand bleiben.
Nähere Informationen zum Regionalwerk Unterallgäu wird es auch bei der diesjährigen Bürgerversammlung am 29.10.2024 geben.