Amtliche Meldung

1.008 neue bestätigte Fälle im Landkreis Mühldorf a. Inn – 3 neue Todesfälle

Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mühldorf a. Inn gibt es seit der letzten Statusmeldung vom Freitag, 22. April 2022, 1.008 neue bestätigte Corona-Fälle. Es wurden drei weitere Todesfälle gemeldet (Stand: 29. April 2022, 0 Uhr).

Im Landkreis Mühldorf liegen insgesamt 49.348 bestätigte Fälle vor. Die Zahl der Verstorbenen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, beträgt 302. Die 7-Tage-Inzidenz liegt zum Stichzeitpunkt nach Angaben des RKI bei 865,4 (Stand: 29. April 2022, 3:10 Uhr).

 Im Zeitraum vom 22. bis 28. April 2022 kam es bei 1.008 neuen Corona-Fällen in 638 Fällen trotz vollständiger Impfung zu einer Infektion.

Hinweis: Aufgrund der veränderten Quarantäneregelungen werden entgegen früherer Meldungen die tagesaktuell aktiven Fälle und die Gesamtzahl der genesenen Personen nicht mehr ausgewiesen.

 Neuinfektionen nach Alter

Von den 1.008 Neuinfektionen der vergangenen Woche sind 436 bzw. 43% der Altersgruppe 35-59 Jahren sowie 294 bzw. 29% der Altersgruppe von 15-34 Jahren zuzuordnen. In der Gruppe der 60-79-Jährigen wurden 128 neue Fälle bestätigt (13%) sowie 107 Fälle bei den 5-14-Jährigen (11%). 29 Neuinfektionen bzw. 3% gab es in der Altersgruppe über 80 Jahren sowie 14 in der Altersgruppe 0-4 Jahren (1%).

Impfstatus

Bis einschließlich 29. April 2022 (11:37 Uhr) wurden insgesamt 233.593 Impfungen im Landkreis verabreicht. Insgesamt 84.005 Personen sind mindestens einmal geimpft, das entspricht 72,50 Prozent aller Landkreisbürgerinnen und -bürger. 85.673 Personen oder 73,94 Prozent haben die abschließende Impfung erhalten.

65.621 Personen haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten, 1.685 Personen die zweite Auffrischungsimpfung.

Hinweis: Die Zahl der von den Betriebsärzten in Unternehmen durchgeführten Impfungen ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Tatsache, dass die Zahl der Zweitimpfung größer ist als die Zahl der Erstimpfungen ergibt sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. So wurden Genesenen- und Johnson-Impfungen softwarebedingt zunächst als Zweitimpfungen deklariert. Ein weiterer Grund: Früher konnten nur Personen aus dem eigenen Landkreis zu Impfungen kommen, inzwischen können sich Personen aus ganz Deutschland im Landkreis impfen lassen.

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