Amtliche Meldung

298 neue bestätigte Fälle im Landkreis Mühldorf a. Inn

298 neue bestätigte Fälle im Landkreis Mühldorf a. Inn – Keine weiteren Todesfälle

Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mühldorf a. Inn gibt es seit der letzten Statusmeldung vom Freitag, 3. Juni 2022, 298 neue bestätigte Corona-Fälle.  (Stand: 3. Juni 2022, 9.00 Uhr). Es wurden keine weiteren Todesfälle gemeldet.

Im Landkreis Mühldorf liegen insgesamt 52.373 bestätigte Fälle vor. Die Zahl der Verstorbenen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, beträgt 307. Die 7-Tage-Inzidenz liegt zum Stichzeitpunkt lt. RKI bei 255,0 (Stand: 10. Juni 2022 3:10 Uhr).

Im Zeitraum vom 3. Juni bis 9. Juni 2022 kam es bei 298 neuen Corona-Fällen in 240 Fällen trotz vollständiger Impfung zu einer Infektion.

Hinweis:

Aufgrund der veränderten Quarantäneregelungen werden entgegen früherer Meldungen die tagesaktuell aktiven Fälle und die Gesamtzahl der genesenen Personen nicht mehr ausgewiesen.

Neuinfektionen nach Alter

Von den 298 Neuinfektionen der vergangenen Woche sind 118 bzw. 39% der Altersgruppe 15-34 Jahren sowie 107 bzw. 36% der Altersgruppe von 35-59 Jahren zuzuordnen. In der Gruppe der 60-79-Jährigen wurden 56 neue Fälle bestätigt (19%) sowie 9 Fälle bei den 5-14-Jährigen (3%). 5 Neuinfektionen bzw. 2% gab es in der Altersgruppe über 80 Jahren sowie 3 in der Altersgruppe 0-4 Jahren (1%).

Impfstatus

Bis einschließlich 10. Juni 2022 (9:36 Uhr) wurden insgesamt 235.350 Impfungen im Landkreis verabreicht. Insgesamt 84.067 Personen sind mindestens einmal geimpft, das entspricht 72,55 Prozent aller Landkreisbürgerinnen und -bürger. 85.768 Personen oder 74,02 Prozent haben die abschließende Impfung erhalten.

66.148 Personen haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten, 2.758 Personen die zweite Auffrischungsimpfung.

Hinweis: Die Zahl der von den Betriebsärzten in Unternehmen durchgeführten Impfungen ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Tatsache, dass die Zahl der Zweitimpfung größer ist als die Zahl der Erstimpfungen ergibt sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. So wurden Genesenen- und Johnson-Impfungen softwarebedingt zunächst als Zweitimpfungen deklariert. Ein weiterer Grund: Früher konnten nur Personen aus dem eigenen Landkreis zu Impfungen kommen, inzwischen können sich Personen aus ganz Deutschland im Landkreis impfen lassen.

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