3G im Jugendzentrum
Ab sofort gilt im Jugendzentrum M24 in der Mühlenstraße wieder die 3G-Regelung.
Schüler/innen dürfen mit Schülerausweis das JUZ betreten. Alle anderen Jugendlichen müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind.
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.