9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan „Attenhausen – Sontheimer Wegfeld 3“
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 17.02.205 zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan „Attenhausen – Sontheimer Wegfeld 3“ die Stellungnahmen zur (frühzeitigen) Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB behandelt.
Weiterhin hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 17.02.2025 die aus dem jeweiligen Abwägungsvorgang resultierenden Entwurfsfassungen der Planunterlagen sowohl der 9. Änderung des Flächennutzungsplans als auch des Bebauungsplans „Attenhausen – Sontheimer Wegfeld 3“, jeweils mit Stand vom 17.02.2025, gebilligt sowie auch den jeweiligen Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gefasst (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Attenhausen – Sontheimer Wegfeld 3“.
Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Entwurfsfassungen sowohl der 9. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Plandarstellung und einer Begründung mit Umweltbericht, als auch der Bebauungsplan „Attenhausen – Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus der Planzeichnung (Festsetzungen durch Planzeichen), den Festsetzungen durch Text und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, in der Zeit vom Montag, 24.02.2025 bis einschließlich Montag, 31.03.2025 veröffentlicht.
Die entsprechende Bekanntmachung samt allen Unterlagen finden Sie hier.
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