Amtliche Meldung

Änderungen bei den kostenlosen PCR-Tests

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass die Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und dem Freistaat Bayern über die Durchführung der Abrechnung im Rahmen von PCR-Tests für bestimmte Personengruppen nicht verlängert wird. Somit entfällt ab sofort das zusätzliche bayerische Testangebot. In den lokalen Testzentren dürfen nur noch Testungen nach der Testverordnung des Bundes durchgeführt werden.

Es entfallen ab sofort kostenfreie PCR-Testungen am Testzentrum am Volksfestplatz Mühldorf für folgende Personengruppen:

  • Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie von ambulanten Pflegediensten
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
  • Schwangere während der Schwangerschaft
  • Stillende Mütter

Eine Übersicht über alle Testmöglichkeiten und die Öffnungszeiten der Teststationen sowie weitere Informationen bietet die Homepage des Landkreises unter www.lra-mue.de

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.