Aktuelle Zugangsregeln im Landratsamt Mühldorf a. Inn
Ab sofort gelten für das Landratsamt Mühldorf a. Inn sowie in den Außenstellen, den Bürgerbüros, der Führerscheinstelle und den Kfz-Zulassungsstellen neue Zugangsregeln:
- Die 3G-Regel entfällt bei einem Besuch des Landratsamtes. Der Nachweis über einen vollständigen Corona-Impfschutz, eine überstandene Infektion bzw. die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich.
- Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucherinnen und Besucher.
- Der Zutritt ist nach wie vor nur nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung möglich.
Zusätzlich zu den persönlichen Terminen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bequem von zuhause aus mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlreicher Fachbereiche online in Kontakt zu treten.
Die virtuellen Sprechstunden werden über das Webkonferenzsystem BigBlueButton durchgeführt. Die Nutzung ist kostenlos, die Teilnahme erfolgt browserbasiert. Für eine virtuelle Sprechstunde ist ebenfalls eine Terminvereinbarung zum gewünschten Thema bzw. zur gewünschten Leistung erforderlich. Die virtuellen Sprechstunden und die Online-Terminvereinbarung sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.lra-mue.de/virtuelle-sprechstunden.html
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