Allgemeinverfügung für Altstadtfest
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat eine Allgemeinverfügung für das Altstadtfest am 25.06.2022 erlassen.
Die Allgemeinverfügung, die Sie im Anhang finden, kann mit ihrer Begründung im Rathaus der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Weißgerberstr. 2, 84453 Mühldorf a. Inn, Zimmer 209 D, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zudem wird der verfügende Teil der Allgemeinverfügung auf der städtischen Amtstafel öffentlich bekannt gegeben und ist unter www.muehldorf.de einsehbar.
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