Anwohnerparken für Motorräder
Wir haben für Motorradfahrer eine erweiterte Regel für das Anwohnerparken in Zusammenarbeit mit dem ZVIZM erarbeitet.
Am Motorrad muss eine Kopie angebracht werden, sodass das Original nicht verloren geht. Sollte aufgrund des Verlustes der Kopie am Motorrad eine Verwarnung ausgesprochen werden, kann man sich mit der Verwarnung und einer Kopie des Originalausweises beim IVIZM melden; gerne auch per E-Mail.
Dafür ist es allerdings erforderlich, dass der Ausweis ausschließlich für das Motorrad ausgestellt wurde.
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