Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen Kleinprojekte 2023
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen Kleinprojekte 2023
Mit dem Regionalbudget wurde im Jahr 2020 ein neues Förderinstrument für den ländlichen Raum eingeführt. Die Ämter für Ländliche Entwicklung (ALE) und die Interkommunalen Allianzen unterstützen damit Bürger, Vereine, Organisationen und Gemeinden bei der Umsetzung von Kleinprojekten.
Auch im kommenden Jahr können Förderungen für Kleinprojekte beantragt werden. Die Brückenauer Rhönallianz ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen auf. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen und die folgende Ziele verfolgen:
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Die ländlichen Räume sollen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.
Nicht gefördert werden können z. B. Laufende Kosten, Ersatzbeschaffungen, Personalkosten oder Eigenleistungen.
Für alle Projekte stehen 90.000 € Fördermittel des ALE Unterfranken und 10.000 € der Brückenauer Rhönallianz zur Verfügung. Die Auswahl trifft ein Entscheidungsgremium, für das je ein Vertreter der acht Allianzgemeinden berufen wurde. Kriterien sind z. B. die Unterstützung des interkommunalen Gedanken und neue innovative Ansätze. Aber auch Beiträge zum Erhalt dörflicher Strukturen, zum Erhalt der Lebensqualität, zum Schutz natürlicher Ressourcen und zur Wertevermittlung für Tradition und Brauchtum werden bewertet.
Die Projektanfragen können bis einschließlich 19. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Projekte müssen bis 20. September 2023 komplett abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muß bis 01.10.2023 bei der ILE eingereicht werden. Mit der Umsetzung des Projektes darf vor einer Förderzusage nicht begonnen werden.