Auftaktveranstaltung zu inklusiver Kinder- und Jugendhilfe und Einführung der Verfahrenslotsinnen
Im November trafen sich Vertreterinnen und Vertreter aus den verschiedensten Bereichen im Gesundheitswesen, dem Sozial- und Jugendhilfebereich sowie dem Bezirk Oberbayern im Landratsamt Mühldorf a. Inn zu einer Auftaktveranstaltung. Diese richtete den Blick auf Kinder und Jugendliche mit seelischer, körperlicher und geistiger Beeinträchtigung und gab den eingeladenen Netzwerkpartnern einen Einblick in die Veränderungen, die im Rahmen der SGB VIII Reform in den nächsten Jahren anstehen.
Wichtige Schlüsselfiguren in diesem Zusammenhang sind die sog. Verfahrenslotsen. Das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn ist einer von zehn Standorten in Bayern, der für das bayerische Modellprojekt im Landesjugendamt “Verfahrenslotsen in der Jugendhilfe” ausgewählt wurde. So wurde bereits zum 1. März 2023 die erste Verfahrenslotsin im Amt für Jugend und Familie in Mühldorf eingeführt. Die Aufgabe der Verfahrenslotsen besteht zum einen darin, die Familien, Kinder und Jugendlichen mit einer (drohenden) Behinderung, über mögliche Hilfen zu beraten sowie bei der Antragsstellung und Wahrnehmung dieser zu unterstützen. Zum anderen sollen die Verfahrenslotsen den Umstrukturierungsprozess im Rahmen der SGB VIII Reform begleiten und das Jugendamt bei der Zusammenführung der Leistungen für Kinder mit Behinderung unterstützen.
“Der gemeinsame Auftrag, der sich aus der SGB VIII Reform ergibt, kann nur in der Zusammenarbeit aller Akteure gelingen. Ich bin dankbar für so viel Engagement und Bereitschaft der Netzwerkpartner uns hier bei diesem Prozess zu begleiten und zu unterstützen”, so Landrat Max Heimerl.
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 führt der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Der Übergang zur Gesamtzuständigkeit erfolgt dabei bis 2028 in insgesamt drei Stufen. Die zweite Stufe und Einführung des Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII steht offiziell zum 01. Januar 2024 an.
Weitere Informationen sind auch unter https://www.blja.bayern.de/unterstuetzung/verfahrenslotsen/index.php oder https://www.lra-mue.de/buergerservice/themenfelder/amt-fuer-jugend-und-familie/dienstleistungen-aufgaben/verfahrenslotsen.html zu finden.
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