Aus- und Anbauten; Beitragspflicht; Meldung Niederschlagswasser
Werden in einem beitragspflichtigen Gebäude die Geschossflächen durch Baumaßnahmen vergrößert, z.B. durch Anbauten oder den Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum, so entsteht für diese Geschossflächenmehrung die Beitragspflicht für Wasser- und Kanalanschlussbeiträge. Die Grundstückseigentümer als Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Auch wenn der Bau nicht mehr genehmigungspflichtig ist, ist eine Mitteilung an die Gemeinde erforderlich. Gleiches gilt, wenn die Grundstücksfläche bei bebauten oder bebaubaren Grundstücken durch Kauf, Tausch usw. vergrößert wird. Sollten Anbauten, Dachgeschossausbauten, Garagen mit Zugang zum Wohnhaus oder mit Wasseranschluss, sowie der Anbau von Wintergärten, für die u.a. auch keine Genehmigungspflicht bestand, noch nicht gemeldet worden sein, bitten wir dies mit Lageplan und Bemaßung nachzuholen. Zudem sind bei Neubauten auch die Meldungen über das Niederschlagswasser abzugeben, sollten Flächen neu versiegelt, entsiegelt oder entwässert werden.
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