Amtliche Meldung

Bayerischer Klimaschutzpreis geht in die 2. Runde – Vorschläge können bis 11. April eingereicht werden

Bayerischer Klimaschutzpreis geht in die 2. Runde – Vorschläge können bis 11. April eingereicht werden

 

Ob Privatpersonen, Freizeitgruppen, Nachwuchsforschende, Hobbyerfinderinnen und
-erfinder, Vereine, Betriebe oder Kommunen: Viele Menschen in Bayern engagieren sich bereits im Kleinen und Großen für den Klimaschutz. Sie entwickeln innovative Lösungen, neue Technologien und Produkte sowie clevere Strategien, die auch Anderen als Vorbild dienen und zum Nachahmen inspirieren können. Solche herausragenden Initiativen zeichnet die Staatsregierung mit dem Bayerischen Klimaschutzpreis aus. Dieser ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Die Ausgezeichneten erhalten zudem eine Preisskulptur und einen Imagefilm zu Werbezwecken.

Vergeben wird der Bayerische Klimaschutzpreis sowohl an natürliche Personen (engagierte Vorbilder im Privaten) als auch an juristische Personen (Unternehmen, Betriebe, Kommunen, eingetragene Vereine etc.), die sich um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient machen.

Der Bayerische Klimaschutzpreis ist im Artikel 9 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verankert. Der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz vergibt den Preis jedes Jahr an Projekte, die sich in Bayern um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient gemacht haben. Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Landesamt für Umwelt (LfU) organisiert den Wettbewerb.

“Klimaschutz ist ein wesentliches Thema auch für unseren Landkreis, unsere Wirtschaft und unsere gesamte Gesellschaft”, sagt Thomas Perzl, Wirtschaftsförderer des Landkreises Mühldorf a. Inn. “Wenn Sie im Klimaschutz aktive Akteure kennen, schlagen Sie sie vor und helfen mit, dieses wichtige Engagement zu würdigen!”

 

 

 

Wer kann teilnehmen?

Jede und Jeder kann engagierte Personen vorschlagen. Die Kandidaten müssen einen Bezug zu Bayern haben: Entweder haben diese ihren dauerhaften Hauptwohnsitz im Freistaat oder sie engagieren sich in Bayern für den Klimaschutz oder für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Die Initiative sollte bereits laufen und messbare Ergebnisse aufweisen. Es können außerdem Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgeschlagen werden, deren Projekt zwar bereits beendet ist, aber bis in die Gegenwart wirkt.

 

Wie funktioniert die Teilnahme?

Personen können sich nicht selbst bewerben, sondern ausschließlich Dritte für den Preis vorschlagen. Hierzu muss im Zeitraum vom 01. März 2022 bis einschließlich 11. April 2022 das Vorschlagsformular ausgefüllt und abgesendet werden. Das Formular und alle weiteren Informationen sind zu finden unter klimaschutzpreis@lenk.bayern.de

 

Pressestelle

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.