Beflaggung am Rathaus – Tag der Deutschen Einheit
Zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 03.10.1990, der in Artikel 1 des am 31.08.1990 ausgefertigten Einigungsvertrages festgelegt worden war, ist dieser Tag seither, laut Artikel 2 dieses Vertrages, gesetzlicher Feiertag. Die Feierlichkeiten richtet jeweils dasjenige Bundesland aus, das den Vorsitz im Bundesrat innehat.
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