Bekanntmachung „Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten“
Auf die Bekanntmachung des Marktes Moosbach „Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten“ wird hingewiesen. Die Bekanntmachung kann vom 02.11. bis 07.12.2020 im Amtskasten bzw. auf der Homepage des Marktes Moosbach www.moosbach.de eingesehen werden.
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