Amtliche Meldung

Corona: Aktuelle Regelungen und Informationen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) hat im Landkreis Fürstenfeldbruck an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 überschritten. Ab Karfreitag, 02.04.2021, gelten daher neue Regeln. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden:

Neue Regelungen für den Landkreis FFB.

Bleiben Sie Gesund und Viele Grüße

Ihre Gemeindeverwaltung!

 

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