Amtliche Meldung

Corona-Bilanz im Landkreis Mühldorf a. Inn: 2.974 neue bestätigte Fälle

7-Tage-Inzidenz bei 2553,2

Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mühldorf a. Inn gibt es seit der letzten Statusmeldung vom Freitag, 25. März 2022, 2.974 neue bestätigte Corona-Fälle. Es wurden keine weiteren Todesfälle gemeldet (Stand: 2. April 2022, 8 Uhr).

Im Landkreis Mühldorf liegen insgesamt 44.314 bestätigte Fälle vor. 40.803 Personen sind insgesamt wieder genesen. Derzeit gibt es im Landkreis Mühldorf a. Inn 3.218 aktive Fälle. Die Zahl der Verstorbenen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, beträgt 293. Die 7-Tage-Inzidenz liegt zum Stichzeitpunkt nach Angaben des RKI bei 2.553,2 (Stand: 2. April 2022, 3:23 Uhr).

 Im Zeitraum vom 25. bis 31. März 2022 kam es bei 2.974 neuen Corona-Fällen in 1646 Fällen trotz vollständiger Impfung zu einer Infektion.

Neuinfektionen nach Alter

Von den 2.974 Neuinfektionen der vergangenen Woche sind 1.113 bzw. 37% der Altersgruppe 35-59 Jahren sowie 854 bzw. 29% der Altersgruppe von 15-34 Jahren zuzuordnen. In der Gruppe der 5-14-Jährigen wurden 469 neue Fälle bestätigt (16%) sowie 368 Fälle bei den 60-79-Jährigen (12%). 77 Neuinfektionen bzw. 3% gab es in der Altersgruppe über 80 Jahren sowie 93 in der Altersgruppe von 0-4 Jahren (3%).

Impfstatus

Bis einschließlich 01. April 2022 (12:56 Uhr) wurden insgesamt 232.382 Impfungen im Landkreis verabreicht. Insgesamt 83.972 Personen sind mindestens einmal geimpft, das entspricht 72,47 Prozent aller Landkreisbürgerinnen und -bürger. 85.552 Personen oder 73,83 Prozent haben die abschließende Impfung erhalten.

65.166 Personen haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten, 1.083 Personen die zweite Auffrischungsimpfung.

Hinweis: Die Zahl der von den Betriebsärzten in Unternehmen durchgeführten Impfungen ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Tatsache, dass die Zahl der Zweitimpfung größer ist als die Zahl der Erstimpfungen ergibt sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. So wurden Genesenen- und Johnson-Impfungen softwarebedingt zunächst als Zweitimpfungen deklariert. Ein weiterer Grund: Früher konnten nur Personen aus dem eigenen Landkreis zu Impfungen kommen, inzwischen können sich Personen aus ganz Deutschland im Landkreis impfen lassen.

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