Corona-Kredit-Gemeinnützige | Verlängerung
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat zusammen mit der LfA Förderbank Bayern das Corona-Kreditprogramm für Gemeinnützige bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Darüber hinaus wurde der Darlehnshöchstbetrag auf 2,3 Millionen Euro erhöht.
Bis zum 30. April können von pandemiebedingten Finanzierungsschwierigkeiten betroffene gemeinnützige Organisationen den Kredit beantragen, um ihre Liquidität zu sichern. Dabei kann grundsätzliche jede Organisation in Bayern profitieren, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Informationen dazu bietet das Infoblatt auf der Webseite der LfA unter: https://lfa.de/website/downloads/merkblaetter/infoblaetter/infoblatt_corona-kredit-gemeinnuetzige.pdf
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