Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige – Verlängert bis 30.06.2021
Der Bundestag hat die Verlängerung wesentlicher coronabedingterUnterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 30. Juni 2021 beschlossen.Im Rahmen desEpiLage–Fortgeltungsgesetzes hat der Bundestag die Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis Ende Juni 2021 beschlossen.Das Gesetz ist am 31. März 2021 in Kraft getreten.
Wesentliche Regelungen bleiben erhalten –60 Euro für Pflegehilfsmittel bis Dezember 2021
Bereitszu Beginn der Corona–Pandemiewaren Sonderregelungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen worden, um diedadurchbedingt erschwerte Organisation der Pflege für Angehörige zu erleichtern und die finanzielle Unterstützung zu sichern. In Teilen waren diese bereits mehrmalsverlängert worden–zuletzt bis zum 31.03.2021. Auf Anfrage teilte nun das Bundesgesundheitsministerium mit, dass die folgenden Regelungen im Zuge desEpiLage–Fortgeltungsgesetzesbis zum 30. Juni2021,und teilweise darüber hinaus,Gültigkeit behaltensollen:
•Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
•Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit reduzieren.
•Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden.
•Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können noch bis zum 30. September 2021 verwendet werden und verfallen nicht, wie normalerweise, schon im Juni.
•Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen 60 Euro statt 40 Euro zur Verfügung. Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel.Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2021.
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