Corona-Status: 536 neue bestätigte Fälle im Landkreis Mühldorf a. Inn
Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mühldorf a. Inn gibt es seit der letzten Statusmeldung vom Freitag, 13. Mai 2022, 536 neue bestätigte Corona-Fälle. (Stand: 20. Mai 2022, 9.00 Uhr). Es wurde ein weiterer Todesfall gemeldet. Im Landkreis Mühldorf liegen insgesamt 51.376 bestätigte Fälle vor. Die Zahl der Verstorbenen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, beträgt 305. Die 7-Tage-Inzidenz liegt zum Stichzeitpunkt nach RKI-Angaben bei 459,3 (Stand: 20. Mai 2022, 03:10 Uhr). Im Zeitraum vom 13. Mai bis 19. Mai 2022 kam es bei 536 neuen Corona-Fällen in 383 Fällen trotz vollständiger Impfung zu einer Infektion.
Hinweis: Aufgrund der veränderten Quarantäneregelungen werden entgegen früherer Meldungen die tagesaktuell aktiven Fälle und die Gesamtzahl der genesenen Personen nicht mehr ausgewiesen.
Neuinfektionen nach Alter
Von den 536 Neuinfektionen der vergangenen Woche sind 214 bzw. 40% der Altersgruppe 35-59 Jahren sowie 148 bzw. 28 % der Altersgruppe von 15-34 Jahren zuzuordnen. In der Gruppe der 60-79-Jährigen wurden 88 neue Fälle bestätigt (16 %) sowie 52 Fälle bei den 5-14-Jährigen (10%). 20 Neuinfektionen bzw. 4% gab es in der Altersgruppe über 80 Jahren sowie 14 in der Altersgruppe 0-4 Jahren (3%).
Impfstatus
Bis einschließlich 20. Mai 2022 (12:53 Uhr) wurden insgesamt 234.708 Impfungen im Landkreis verabreicht. Insgesamt 84.049 Personen sind mindestens einmal geimpft, das entspricht 72,54 Prozent aller Landkreisbürgerinnen und -bürger. 85.730 Personen oder 73,96 Prozent haben die abschließende Impfung erhalten. 65.971 Personen haben die erste Auffrischungsimpfung erhalten, 2.349 Personen die zweite Auffrischungsimpfung.
Hinweis: Die Zahl der von den Betriebsärzten in Unternehmen durchgeführten Impfungen ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Die Tatsache, dass die Zahl der Zweitimpfung größer ist als die Zahl der Erstimpfungen ergibt sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. So wurden Genesenen- und Johnson-Impfungen softwarebedingt zunächst als Zweitimpfungen deklariert. Ein weiterer Grund: Früher konnten nur Personen aus dem eigenen Landkreis zu Impfungen kommen, inzwischen können sich Personen aus ganz Deutschland im Landkreis impfen lassen.
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