Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen in Moosbach und Burgtreswitz
Die Container für Grün- u. Gartenabfälle werden laut Mitteilung des Landratsamtes Neustadt/WN demnächst an den bisherigen Anlieferungsstellen aufgestellt. Grüngut kann dann frühestens ab Montag, 15.03.2021 angeliefert werden. Der Beginn der Grüngutsammlung wird aufgeschoben, wenn die Witterungsverhältnisse dies nahe legen.
Hausmüll und sonstiger Abfall darf nicht abgestellt werden! Auf Sauberkeit an den Lagerstellen ist unbedingt zu achten! Bei festgestellten Verstößen erfolgt eine Überwachung der Grüngutdeponie mit konsequenter Verfolgung der Zuwiderhandlungen.
Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i. S. v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u. a. auch sämtlicher Rasenschnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün- und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig selbst kompostiert werden können und somit die Grüngutcontainer des Landkreises doch in Anspruch genommen werden müssen, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden.
Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen werden.
Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z. B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u. ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
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