Amtliche Meldung

Finanzamt erstellt Messbescheide und bearbeitet Einsprüche

Ab 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft, die neuen Bescheide sind mittlerweile versandt. Der Erhalt der Grundsteuerbescheide hat viele Fragen aufgeworfen. Für deren Klärung ist in den meisten Fällen das Finanzamt zuständig, da es die Grundlage für den Grundsteuerbescheid liefert.

„Das Ganze ist ein Zusammenspiel von Finanzamt und uns“, erklärt Stadtkämmerer Fabian Zierhofer. „Das Finanzamt ermittelt dabei auf Basis der Grundsteuererklärung den Grundsteuermessbescheid und teilt diesen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mit.“

Bei Fragen rund um die zugrundeliegenden Daten sollten sich Eigentümer direkt an das Finanzamt wenden. Auch ein Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid muss dort eingelegt werden. Ist dieser erfolgreich, kann die Stadt mit dem berichtigten Grundsteuermessbescheid den Grundsteuerbescheid anpassen. Anschließend würde eine eventuell überbezahlte Grundsteuer automatisch zurückerstattet.

„Unsere Rolle als Kommune ist: Wir legen den Hebesatz fest, der als zweiter Faktor neben dem Messbetrag die Höhe der konkret festgesetzten Grundsteuer bestimmt“, so Kämmerer Zierhofer weiter. Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn errechnet letztlich diesen Endbetrag und versendet die Bescheide. Änderungen der Adresse oder eines Zustellbevollmächtigten sind daher der Stadt mitzuteilen – entweder per E-Mail an kaemmerei@muehldorf.de oder auf dem Postweg. Zudem hilft die Kämmerei bei Fragen zum Hebesatz.

„In der Praxis zeigt sich, dass die Themen Hebesatz oder Adressänderung oft nicht den Kern der Bürgerfragen darstellen“, berichtet Fabian Zierhofer. „Häufig ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.“

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