Fördermöglichkeiten für Heizungsmodernisierung – Landratsamt Mühldorf a. Inn informiert über staatliche Hilfen
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn informiert über Fördermittel für den Austausch alter Heizungssysteme. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haushalte, die ihre veralteten Heizanlagen durch energieeffiziente Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzen. In Frage kommen hierfür Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Ebenfalls förderfähig sind Solarthermieanlagen sowie Anlagen, die Wasserstoff nutzen. Die Förderung kann bis zu 70 Prozent betragen.
Für die Förderung einer neuen Heizung müssen die damit versorgten Wohnungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Förderwürdig sind lediglich die Komponenten, die tatsächlich erneuerbare Energien nutzen. Solarthermische Anlagen, die in der Regel zusätzlich zu anderen Wärmeerzeugern bestehen, müssen für die Förderung die 65 Prozent nicht erfüllen. Neben dem Einbau der neuen Heizung werden auch Umfeldmaßnahmen begünstigt. Dazu zählen etwa der Austausch von Heizkörpern, der hydraulische Abgleich oder Planungskosten.
Zuschüsse für neue Heizungen beantragen Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Förderbank KfW. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben besteht die Möglichkeit, verschiedene Bonuszuschüsse zu beantragen, so dass die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen kann.
Empfehlungen der Energieberatung am Landratsamts Mühldorf a. Inn:
– Geförderte Maßnahmen sind durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchzuführen. Bei Eigenleistungen sind ausschließlich Materialkosten erstattungsfähig. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material sind von Energie-Effizienz-Experten zu bestätigen.
– Um eine Förderung zu erhalten, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Beginn der Maßnahmen einen Antrag stellen. Dazu wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
– Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können Verbraucherinnen Verbraucher schon heute stellen. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch in Mehrfamilienhäusern möglich.
Ausnahme in diesem Jahr: Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell mehrmals im Monat in den kostenfreien Bürger-Energiesprechstunden.
Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung entweder im Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Andrea Schuur unter Tel.: 08631/699-357 oder bei der Hotline des VerbraucherService Bayern unter Tel. 0800-809 802 400, (bei der Hotline können auch Einzelfragen direkt beantwortet werden).
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