Amtliche Meldung

Für Termine im Landratsamt gilt die 3G-Regel – Vorherige telefonische Anmeldung notwendig

Aufgrund der 3G-Regelungen ist der Zugang zum Landratsamt Mühldorf a. Inn ab Mittwoch, 24.11., nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Für Termine im Haupthaus und den Außenstellen, den Bürgerbüros, der Führerscheinstelle und den Kfz-Zulassungsstellen ist eine telefonische oder elektronische Terminvereinbarung erforderlich. Diese sollte jeweils nur in dringenden Fällen persönlich wahrgenommen werden.

Bei den Kfz-Zulassungsstellen Mühldorf und Waldkraiburg und der Führerscheinstelle erfolgt die Terminvereinbarung online unter

https://www.lra-mue.de/buergerservice/themenfelder/kfz-zulassung.html.

Ein Einlass ist dort nur mit der ausgedruckten oder digitalen Terminbestätigung möglich. Bei allen Terminen gelten die Hygieneauflagen wie das Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus bieten mehrere Fachbereiche über das über das Webkonferenzsystem BigBlueButton virtuelle Sprechstunden an. Die Nutzung ist kostenlos und ganz einfach. Für eine virtuelle Sprechstunde ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Dies ist telefonisch oder ebenfalls online unter https://www.lra-mue.de/virtuelle-sprechstunden.html möglich.

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