Grundsteuerreform – Abgabefrist verlängert
Bis 30. April 2023 können noch Grundsteuererklärungen abgegeben werden.
Der Bayerische Landtag hat 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz zur Neuregelung der Grundsteuer verabschiedet (wir berichteten im Mitteilungsblatt Mai 2022). Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, müssen Grundstückseigentümer sowie Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine Grundsteuererklärung abgeben.
Falls noch nicht geschehen: Bitte geben Sie Ihre Grundsteuererklärung sobald wie möglich ab. Formulare hierzu können Sie im neuen Rathaus Zimmer 1.06 abholen.
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