Jugendarbeit ab dem 15. März 2021 wieder eingeschränkt möglich
Nach Monaten des Stillstandes in der Jugendarbeit, ist sie ab heute wieder eingeschränkt möglich. Bitte beachten Sie im Anhang das Dokument, welche Angebote unter den Vorgaben der 12. BayIfSMV und eines aktuellen Hygienekonzepte möglich sind und welche weiterhin untersagt sind.
2021-03-13_KommunikationFür weitere Fragen rund um das Thema Jugend steht auch unser Jugendbeauftragter zur Verfügung.
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