Keine Grund- und Hundesteuerbescheide für das Jahr 2024
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand, indem für das Jahr 2024 keine Grund- und Hundesteuerbescheide verschickt werden. Bei der Grundsteuer gibt es gegenüber dem vorhergehenden Kalenderjahr keine Änderung, so dass auf das Versenden von Grundsteuerbescheiden verzichtet wird. Vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats über die Haushaltssatzung für 2024 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 350 Prozent und der Grundsteuer B auf 365 Prozent festgesetzt. Für Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen – also die Messbeträge – sich gegenüber dem jüngsten Bescheid nicht geändert haben, wird durch öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Gemäß der aktuellen Hundesteuersatzung wird am 1. März 2024 die Hundesteuer fällig. Weil sich auch hier gegenüber dem Vorjahr nichts geändert hat, wird auch bei der Hundesteuer auf den Versand von Bescheiden verzichtet.
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