Keine Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 – Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Gemeinde berechtigt, die Grundsteuer nach den Sätzen des Vorjahres zu erheben. Vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats über die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 350 v.H. und der Grundsteuer B auf 365 v.H. für das Kalenderjahr 2023 festgesetzt.
Gegenüber dem vorhergehenden Kalenderjahr ist damit keine Änderung eingetreten. Deshalb wird auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet, um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten für mehrere tausend Betroffene zu vermeiden.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel am Rathaus entnommen werden.
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