Keine Hundesteuerbescheide für 2022 – Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden
Keine Hundesteuerbescheide für das Jahr 2022
Unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden
Gemäß der Hundesteuersatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn vom 17.12.2021 wird die Hundesteuer für das Jahr 2022 am 01.03.2022 fällig. Um unnötige Verwaltungs- und Versandkosten zu vermeiden, werden keine Hundesteuerbescheide versandt.
Die Jahressteuer beträgt 50,00 € pro Hund, für jeden weiteren Hund 80,00 € und für Kampfhunde 600,00 €. Zur Hälfte ermäßigt ist die Steuer für Zuchthunde und für Hunde, die in Einöden gehalten werden sowie für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins. Hundehalter, die einen sog. Hundeführerschein besitzen, wird die Steuer für jeden Hund unbegrenzt in Höhe von 10,00 € jährlich erlassen.
Die Steuer ist bis zum 01.03.2022 an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hundesteuer herangezogene Hunde sind umgehend im Rathaus, Weißgerberstr. 2, Zi.Nr. C 308, anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekanntmachung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Ulrike Reisbeck unter Telefon 08631/ 612-305 wenden.
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.