Kurzmeldungen aus dem Gemeinderat
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2021
Kurze Informationen zur Sitzung:
- Aufstellung einer Gebietssatzung in Unterglauheim: Die Gemeinde steht in Kontakt an der Hauptstraße 16 in Unterglauheim Flächen im Ortskern zu erwerben. Die zu erwerbenden Flächen liegen allerdings im Grenzgebiet der Ortsgrenze. Vor Prüfung des Kaufs und der zukünftigen Nutzung der Wiesenflächen muss eine Abgrenzungs- und Eingliederungssatzung aufgestellt werden. Diese wird jetzt im Landratsamt geprüft. Sollten die Ergebnisse positiv ausfallen, könnten in diesem Kernbereich u.U. Bauplätze zur Nachverdichtung entstehen.
- Stellungnahme der Gemeinde zum „Hochwasserrückhaltebecken Neugeschüttwörth“: Im Rechtschutzverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes „Hochwasserrückhaltebecken Neugeschütt-wörth“ hat die Gemeinde eine Stellungnahme verfasst und wird diese beim zuständigen Amt einreichen. In der Stellungnahme sind neben grundsätzlichen Kritikpunkten am Polderkonzept der Bayer. Staatsregierung wie zum Beispiel die wenig sinnvolle zeitliche Abfolge der Hochwasserschutzmaßnahmen oder die Nichtwahrung der Verhältnismäßigkeit der Beanspruchung des Landkreises Dillingen, aber auch spezielle Kritikpunkte zur geplanten Verordnung wie etwa die Vermischung von Überschwemmungsgebieten in der Stellungnahme enthalten.
- Anpassung der Gebühren in der Verwaltung: Der Gemeinderat hat einem Antrag der Verwaltung auf eine Gebührenanpassung für Freistellungen und Befreiungen einstimmig zugestimmt. So kostet künftig eine Freistellung im VG-Gebiet 75,00 Euro, eine Zustimmung für eine isolierte Befreiung, pauschal, ebenfalls 75,00 Euro, sowie eine Ablehnung der Befreiung 35,00 Euro.
- Antrag des Schützenvereins Hubertus Blindheim: Der Schützenverein Hubertus Blindheim hat einen Antrag auf Erlass der Nebenkostenzahlung für das Jahr 2021 eingereicht. Der Antrag wurde im Rat diskutiert und erweitert. So werden allen Vereinen ihre Nebenkosten aufgrund der geringen Nutzung wegen der Corona-Beschränkungen auch im Jahr 2021 erlassen. In den Nebenkosten sind die Benutzungsgebühren der Gemeindehalle/Gemeinderäumlichkeiten für Heizung, Wasser und Strom beinhaltet.
Diese Zusammenfassung einiger Punkte entspricht einer Mitschrift zur Information. Weitere Informationen im Mitteilungsblatt.
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