Amtliche Meldung

Landkreis Mühldorf a. Inn führt die Bezahlkarte für Asylbewerber ein – Ausgabe der ersten Karten startet bereits im April

Seit 20. März 2024 läuft die Pilotphase zur Einführung der Bezahlkarte für AsylbLG-Leistungsberechtigte in vier Kommunen. Nun startet die Umsetzungsphase auch in anderen kreisfreien Städten und Landkreisen. Der Landkreis Mühldorf a. Inn gehört zu den ersten Kommunen in Oberbayern, in denen das Bezahlkartensystem umgesetzt wird. Das teilte das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration dem Landratsamt Mühldorf a. Inn mit.

„Wir sehen die Vorteile, die das System bringen wird und haben uns deshalb um eine schnelle Einführung in unserem Landkreis bemüht“, sagt Landrat Max Heimerl. Die Bezahlkarte verhindere vor allem unkontrollierte Geldtransfers ins Ausland und an Schleuser. „Sie ist damit ein wichtiger Baustein, um Zuzugsanreize zu verringern und irreguläre Migration zu begrenzen.“ Darüber hinaus wird sie im Landratsamt Mühldorf a. Inn den monatlichen Auszahlungsprozess vereinfachen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich derzeit um die technische Umsetzung des Vorhabens und sind bereits geschult.

Grundsätzlich bekommt jeder Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ab 14 Jahren eine Karte. Das sind im Landkreis Mühldorf a. Inn rd. 850 Personen. Nach derzeitigem Stand wird die Ausgabe der Karten für neu angekommene Asylbewerber noch im April erfolgen. Die sogenannten Bestandsfälle erhalten die Karte voraussichtlich ab Mai und werden im Vorfeld entsprechend informiert.

Die Leistungsbehörde bucht den jeweils zustehenden Betrag monatlich als Guthaben auf die Karte. Eine Barauszahlung ist nicht mehr möglich. Die Karte ist dann in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern einsetzbar, die „Mastercard“ annehmen – allerdings regional beschränkt auf den gesetzlich zulässigen Aufenthaltsbereich. Mit der Bezahlkarte können alle Waren des täglichen Gebrauchs wie Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Kommunikation bezahlt werden. Bargeld kann nur noch in Höhe von bis 50 Euro pro Monat abgehoben werden. Überweisungen und Online-Käufe sind grundsätzlich ausgeschlossen, Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern sind gesperrt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bezahlkarte sind online hier zusammengefasst: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/factsheet_bezahlkarte_web.pdf

 

 

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