Mikrozensus – Muss ich mitmachen?
Ergebnisse sind wichtige Grundlage für politische Entscheidungen
Wer wird befragt?
Bundesweit wird 1% der Bevölkerung befragt – in Bayern somit 130.000 Personen. Die zu befragenden Haushalte werden nach einem statistischen Zufallsprinzip ausgewählt. Sollten Sie unter den ausgewählten Haushalten sein, werden Sie vorab schriftlich vom Landesamt für Statistik informiert. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder online.
Wozu dient der Mikrozensus?
Mit Ihrer Teilnahme tragen Sie dazu bei, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Denn nur durch verlässliche Daten können die richtigen Entscheidungen zum Beispiel zur Armutsbekämpfung, Förderung der Kinderbetreuung oder Unterstützung von Rentnern getroffen werden.
Es besteht Auskunftspflicht!
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen Angaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie hier
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html