Amtliche Meldung

Schülerehrung: Meldefrist läuft bis Mittwoch, 31. Juli

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn zeichnet auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler für herausragende schulische Leistungen aus. Die Schülerehrung findet voraussichtlich im September statt. Geehrt werden Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2024, die ihren Hauptwohnsitz in Mühldorf haben und ihre Schulzeit mit einem ausgezeichneten Abschluss beendet haben. Das Kriterium dafür ist ein Notendurchschnitt, der besser ist als 1,51. Wer dieses Kriterium erfüllt, erhält eine Urkunde und 100 Euro als Anerkennungsprämie.

Maßgeblich ist immer das Abschlusszeugnis, auch bei dualen Ausbildungen. Nicht in den Ehrungsrahmen fallen Abschlüsse, die ohne separate Prüfung erlangt werden. Berücksichtigt werden folgende Zeugnisse: Abitur, Mittlerer und Qualifizierter Mittelschulabschluss, Abschlüsse an beruflichen Oberschulen und an Hochschulen, Gesellenbriefe und Meisterprüfungen sowie Abschlüsse an Handelsschulen und anerkannten Berufsfachschulen mit mindestens zweijähriger Ausbildung.

Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und noch nicht von der jeweiligen Schule gemeldet wurde, kann sich bis spätestens Mittwoch, 31. Juli 2024, bei der Kreisstadt Mühldorf a. Inn melden. Dazu bitte eine Kopie des Abschlusszeugnisses, Anschrift und Telefonnummer per E-Mail an elisabeth.demmelhuber@muehldorf.de senden. Der genaue Termin der Schülerehrung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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