Sondergebiet Solarpark Straßäcker
Bekanntmachung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Moosbach und die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Straßäcker“
(Verfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Der Marktgemeinderat Moosbach hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 die 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Moosbach und die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Straßäcker“ beschlossen und die ausgearbeiteten Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans der RF Ingenieurberatung GmbH, Nabburg in der Fassung vom 08.07.2021 gebilligt.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Bebauungsplanentwurf vom 08.07.2021 und erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nr. 262 und 262/1 der Gemarkung Gröbenstädt.
Ziel der Bauleitplanung ist, die planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen und diese damit zu fördern.
Die Vorentwürfe der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Straßäcker“ werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit Begründung in der Zeit vom
03.08.2021 bis 06.09.2021
im Rathaus Moosbach, Brunnenstraße 1, 92709 Moosbach, Zimmer Nr. 105, 1. OG während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Termine außerhalb der Dienstzeiten können telefonisch vereinbart werden.
Während der Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Änderung informieren und Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
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