Verunreinigungen durch Hundekot
Aufgrund aktueller Vorkommnisse weist der Markt Moosbach darauf hin, dass Halter oder Führer eines Hundes den auf öffentlichen Flächen oder fremden Grundstücken abgelegten Hundekot unverzüglich zu beseitigen haben. Dies gilt insbesondere für Hundekot auf Kinderspielplätzen, neben Ruhebänken, auf Gehsteigen, auf Parkflächen, in allen Grünanlagen, im Schlossgarten Burgtreswitz und auch auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Jeder Hundebesitzer ist für die „Hinterlassenschaften“ seines Hundes verantwortlich und hat derartige Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen umgehend zu entfernen. Diese Reinigungspflicht geht der Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer vor und ist nicht, wie noch immer des Öfteren argumentiert wird, durch die Zahlung der Hundesteuer abgegolten. Zudem sollte jedem Hundehalter bekannt sein, dass Hundeexkremente gerade auf Kinderspielplätzen, in Grünanlagen und im Viehfutter zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Der Markt Moosbach appelliert daher an alle Hundebesitzer, ihren Hund an den genannten Orten sein Geschäft nicht verrichten zu lassen. Wenn es doch einmal passiert, sollte aus Rücksicht auf die anderen Mitbürger selbst „Hand angelegt“ und die „Sache“ entfernt werden.
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