Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn sucht Wahlhelferinnen und -helfer für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023. Als Aufwandsentschädigung für die Mithilfe wird ein Betrag von 80 Euro als so genanntes Erfrischungsgeld ausgezahlt.
Wahlhelferin oder -helfer kann werden, wer selbst auch wahlberechtigt ist. Ihre Einbindung in die Wahlabläufe ist Ausdruck von Bürgerbeteiligung und soll die Teilhabe aller an den demokratischen Prozessen unterstreichen. Das gilt insbesondere bei der Auszählung der Stimmen. Deshalb sollten neben den ständig eingeteilten Beschäftigten der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Stadtrats auch weitere Bürgerinnen und Bürger in den Wahlvorständen vertreten sein.
Wer sich beteiligen möchten oder Fragen zur Tätigkeit hat, meldet sich beim städtischen Wahlamt per E-Mail unter wahlamt@muehldorf.de oder telefonisch unter der 08631 612-421.
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