Was ändert sich 2023 beim Thema Energie – Der VerbraucherService Bayern informiert und bietet Energiesprechstunden an
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) informiert über die wichtigsten Neuerungen beim Thema Energie:
- Führen Verbraucherinnen und Verbraucher Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durch, so sollen ab Januar 2023 neuerdings auch die Materialkosten gefördert
- Heizungen erhalten nur noch eine Förderung, wenn diese auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.
- Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt.
- Wer Förderprogramme nicht nutzt, hat die Möglichkeit, für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung zu erhalten.
- Um die Belastung durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, sollen die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs begrenzt Für dieses Entlastungskontingent ist geplant, in der Zeit von März 2023 bis April 2024 den Preis für Erdgas auf zwölf Cent pro Kilowattsunde (kWh) und für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh festzulegen.
- Haushalte mit geringem Einkommen sollen ab Januar 2023 erheblich mehr Wohngeld bekommen, um den gestiegenen Heizkosten Rechnung zu tragen.
- Geplant ist zudem, dass Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler im Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro für gestiegene Heizkosten erhalten.
- Für neue und bestehende Photovoltaik-Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung.
- Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zu Energiethemen. Sie ist für die telefonische Erstberatung kostenfrei. Falls die Gegebenheiten vor Ort ausschlaggebend zur Klärung von Fragen sind, kann auch eine Vor-Ort-Beratung unter Tel: 0800/809 802 400 vereinbart werden. “Der Eigenanteil beträgt hier Dank Förderung nur 30 Euro”, so Klimaschutzmanager des Landkreises Mühldorf a. Inn, Christoph Mayerhofer.
Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarung für die kostenfreie telefonische Erstberatung entweder über das Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Andrea Schuur, Tel: 08631/699 357 oder über den VerbraucherService Bayern unter Tel: 0800-809 802 400.
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Weiterführende Informationen sind zu finden unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/das-aendert-sich-2023-im-energiebereich
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