ZUR FESTSETZUNG ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET STARZELBACH
Unterlagen zum Anhörungsverfahren können bis Mittwoch, 4. Mai eingesehen werden.
Zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an Gröbenbach, Ascherbach und Starzelbach gibt es ein Anhörungsverfahren. Betroffen sind Germering, Puchheim, Eichenau, Emmering und Gröbenzell, Olching und Alling.
Die Unterlagen können nun bis einschließlich 5. Mai im Rathaus zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Die BürgerInnen haben die Möglichkeit, Einwände zu bringen. Diese würden dann in einem Erörterungstermin behandelt.
Die Unterlagen sind auch unter www.lra-ffb.de/festsetzungueberschwemmungsgebiet abrufbar. Siehe auch unsere Bekanntmachung auf der Homepage: https://www.alling.de/buerger…/verwaltung/bekanntmachungen
Nach geltenden Wassergesetzen ist das Landratsamt verpflichtet: Risikogebiete, in denen ein „Jahrhunderthochwasser“ (also statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasser) zu erwarten ist, müssen durch eine Rechtsverordnung festgesetzt und gesichert werden.
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