Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand, indem für das Jahr 2024 keine Grund- und Hundesteuerbescheide verschickt werden. Bei der Grundsteuer gibt es gegenüber dem vorhergehenden Kalenderjahr keine Änderung,…
Kreisstadt Mühldorf a. Inn
Amtliche Meldung
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