Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Gemeinde berechtigt, die Grundsteuer nach den Sätzen des Vorjahres zu erheben. Vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrats über die Haushaltssatzung für das Jahr 2023…
Kreisstadt Mühldorf a. Inn
Amtliche Meldung
Amtliche Meldung
Amtliche Meldung
Amtliche Meldung
Amtliche Meldung
Amtliche Meldung
Amtliche Meldung
Amtliche Meldung
Amtliche Meldung
Amtliche Meldung