Baum- und Strauchrückschnitt
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihre privaten Bäume und Sträucher zu öffentlichen Verkehrsflächen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit die Sicherheit des Verkehrs, auch für Fußgänger und Radfahrer, gewährleistet ist. Dabei ist eine Durchfahrtshöhe an Fahrbahnen von 4 Metern sowie an Gehwegen eine Durchgangshöhe von 2,50 Metern freizuhalten. Bitte achten Sie darauf, dass insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen die Sicht nicht beeinträchtigt wird. Schneiden Sie bitte auch Zweige und Äste zurück, die den Lichtschein der Straßenbeleuchtung oder die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigen. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass insbesondere Hecken entlang von Straßen in den öffentlichen Grund hineinragen. Bei Nichtbeachtung der Rückschnittverpflichtung wird bei den betroffenen Eigentümern eine Ersatzvornahme durchgeführt. Dies bedeutet, dass nach einer erfolglosen schriftlichen Aufforderung der Rückschnitt durch beauftragte Firmen erfolgt und den Grundstückseigentümern berechnet wird. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Bäume und Sträucher auf öffentlichem Grund werden ausschließlich durch die Gemeinde gepflegt.