Grundschule Schwenningen – Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/2026
Die diesjährige Schuleinschreibung für die Grundschule Schwenningen findet statt am:
Datum: Donnerstag, 27. März 2025
für alle schulpflichtigen Kinder der Gemeinden Schwenningen und Blindheim
Zeit und Ort: von 13:00 – 15:00 Uhr, Schulhaus Schwenningen
Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Kinder der Gemeinden Schwenningen und Blindheim mit ihren Ortsteilen zum Schulbesuch angemeldet werden, wenn sie am 30. September 2025 mindestens sechs Jahre alt sind.
Diese Anmeldung gilt auch für Kinder, die für das laufende Schuljahr 2024/25 zurückgestellt waren (bitte Zurückstellungsbescheid mitbringen!).
- Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2019 geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden.
- Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2019 geboren wurden, muss zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten erstellt werden.
Es ist notwendig, dass die Erziehungsberechtigten persönlich zur Schuleinschreibung kommen. Eine Anwesenheit des Schulanfängers ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Urkunden zur Einschreibung mit:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch bzw. Pass bei ausländischen Kindern
- Nachweis über Masernschutz
- Rückstellungsbescheid aus dem Schuljahr 2024/25
- Die Bestätigung über die schulärztliche Untersuchung wird von uns benötigt, kann aber nachgereicht werden.
Eventuelle andere und weitere Erziehungsberechtigte müssen durch entsprechende Papiere ausgewiesen werden. Gleiches gilt für das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangs- und Auskunftsregelungen bei getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Elternteilen.
Um Ihre Fragen zu beantworten und wichtige Informationen weiterzugeben, lädt die Grundschule Schwenningen am Dienstag, den 25. Februar 2025, von 17:30 – 19:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in das Schulgebäude Schwenningen ein.
Heike Brückner, Schulleitung