Tempo 30 vor der Grundschule- kommt! – sagt das Landratsamt Mühldorf
Seit 1978 sollte es für die Schüler sicherer entlang ihres Schulweges werden.
Vor über 45 Jahren fragte ein damaliger Elternbeirat aus Neumarkt-Sankt Veit beim Landratsamt Mühldorf um eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Tempo 30 vor der Grundschule in Neumarkt- Sankt Veit entlang der Staatsstraße 2086 an.
Auch damals lehnte das Landratsamt Mühldorf ab.
Seitdem baten viele Eltern, Stadträte, Elternbeiräte die Gemeinde und das Landratsamt die Geschwindigkeit zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer herabzusetzten.
Seit 2017 mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung wäre es möglich gewesen zur Sicherheitserhöhung Tempo 30 vor der Grundschule umzusetzen: https://dserver.bundestag.de/brd/2016/0332-16.pdf Seite 11
„Dabei soll die Verkehrssicherheit u. a. durch Verankerung einer erleichterten streckenbezogenen Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, also vor verkehrssicherheitssensiblen Bereichen, verbessert werden.
Herzstück ist die Änderung der im geltenden Recht verankerten hohen Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes bzw. einer Unfallhäufungsstelle zum Beleg für eine „erheblich übersteigende Gefahrenlage“) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (innerörtlich klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) vor den genannten verkehrssicherheitssensiblen Bereichen. Aufgrund der Funktion der Hauptverkehrsstraßen dienen diese in erster Linie dem weiträumigen Verkehr, was regelmäßig keine Einbeziehung solcher Straßen in die gemeindliche Verkehrsberuhigung durch Tempo 30-Zonen zulässt.
Den Ländern wird damit ein Instrumentarium an die Hand gegeben, um verantwortungsvoll vor Ort prüfen zu können, in welchen Fällen eine streckenbezogene Tempo 30-Anordnung in Betracht kommt, um einerseits schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren zu schützen, andererseits den Verkehrsfluss nicht übermäßig zu beeinträchtigen.“
Das Landratsamt Mühldorf erkennt jedoch nicht den direkten Zugang vom Schulgelände zur Staatsstraße an.
Nach mehreren Zählungen ergab sich, dass immerhin über 80 Kinder täglich diesen nicht vorhandenen Zugang vom Schulgelände auf den Bereich der Staatsstraße nutzen.
Die Petition für Tempo 30 wurde im November 2022 an den Bayerischen Landtag gestellt.
Nach vier Terminen im Bayerischen Landtag und zwei Ortsterminen, nach über eineinhalb Jahren, wird, so sagt es unser Landratsamt Mühldorf, Tempo 30 streckenbezogen, nun angeordnet werden!
Das Bürgernetzwerk bedankt sich
beim Bayerischen Rundfunk (https://www.br.de/nachrichten/bayern/streit-um-tempo-30-zone-vor-schulen-und-pflegeheim,TaSpXWx),
bei der Süddeutschen Zeitung
beim Oberbayerischen Volksblatt
https://www.ovb-heimatzeitungen.de/muehldorf/2023/12/21/tempo-30-beschaeftigt-auch-den-landtag.ovb,
https://www.ovb-heimatzeitungen.de/muehldorf/2024/06/19/tempo-30-zum-neuen-schuljahr.ovb
die das Thema aufgegriffen und an die Öffentlichkeit gebracht haben.
Vor allem durch eine angemessene Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit hat sich in der Politik etwas bewegen und auch verändern können.
Die Kontakte mit Staatsminister Herrn Joachim Herrmann, CSU, Staatssekretär Herrn Sandro Kirchner, CSU, Polizeipräsidenten Herrn Manfred Hauser, Landtagspräsidentin Frau Ilse Aigner, CSU, Herrn Verkehrsminister Christian Berneiter, CSU, von denen jeweils Antwortschreiben kamen und von Herrn Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, FW, sorgten wohl für Gesprächsstoff.
Einige Kommunalpolitiker waren sich uneinig was Tempo 30 bringen sollte. Ja, sie würden „keinen Bedarf sehen“. Einen Gesprächstermin mit Herrn Landrat Maximilian Heimerl, CSU, wurde trotz mehrfacher Anfrage des Bürgernetzwerks seitens des Landratsamtes als nicht zielführend abgelehnt.
Kommunikation in unserer Zeit wäre für alle Beteiligten wichtig und richtig, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und finden zu können.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin, Dr. Olaf Dilling, sieht es so: „Und auch aus Oberbayern, wo wir eine Bürgerinitiative im Rahmen eines Petitionsverfahrens beraten hatten, haben uns in den letzten Tagen gute Nachrichten erreicht. An sich wäre dort schon nach altem Recht Tempo 30 vor einer Schule möglich gewesen. Es gibt nämlich einen häufig benutzten Nebeneingang an der Hauptstraße. Jetzt ist der Landrat immerhin bereit, unter dem Gesichtspunkt des „hochfrequentierten Schulwegs“ auf einer viel mit Lkw befahrenen Durchgangsstraße mit schmalen Gehwegen und gefährlichen Querungen die Geschwindigkeitsreduktion anzuordnen.
Uns soll das recht sein: Solange die Kinder nun sorgloser loslaufen und sicherer ankommen können, lassen wir mit Blick auf die Begründungen der Verkehrsverwaltung fünf grade sein.“
https://recht-energisch.de/2024/07/10/aufbruch-schulwegsicherheit/
„Wir freuen uns auf die baldige Umsetzung von einem streckenbezogenem Tempo 30 vor der Grundschule- auch wenn die Umsetzung über 45 Jahre andauerte!“ sagt Eva Guse aus dem Bürgernetzwerk Neumarkt-Sankt Veit- Mitdenken-Mitreden-Mitgestalten, Tansforum e.V.
Das neue Schuljahr beginnt in einer Woche- immer noch kein Tempo 30 Schild vor der Grundschule- ein offener Brief an das Landratsamt Mühldorf ist in Bearbeitung!
schule, Schutz von Kindern, Sicherheit im Straßenverkehr, Tempo 30