Wenn Behörden nicht wollen/dürfen – Ortstermin 2.0 für Tempo 30
Der Ortstermin für die Petiton für Tempo 30 vor der Grundschule in Neumarkt- Sankt Veit von April wurde auf Mai 2023 verschoben.
Der Ortstermin fand letztendlich am 10.05.23, weitab von der betroffenen Straße im hinteren Bereich der Schule statt. Die Berichtersatter, Frau Inge Aures, SPD, und Herr Manfred Eibl, FW, gemeinsam mit erstem Bürgermeister der Stadt Neumarkt- Sankt Veit, Erwin Baumgartner,UWG, zweiter Bürgermeister Egbert Windhager, CSU, Polizeihauptkomissar Karl-Heinz Stocker, Herr Markus Hausberger, untere Verkehrsbehörde, Landratsamt Mühldorf, Dr. Bendikt Burkardt, Jurist des Landratsamtes Mühldorf, Wolfgang Haserer, Pressesprecher des Landratsamtes Mühldorf, Sabine Burges, Staatliches Bauamt Rosenheim, Theresia Guggemoos, Innenministerium, Stadtrat Ulrich Geltinger und selbstverständlich die Vertreter des Bürgernetzwerks NSV, Eva Guse, Michael Behrens und Christian Guse waren vor Ort.
Im Kreis, wie oben erwähnt, im hinteren Hof der Schule, fand die Besprechung statt. Die Möglichkeit der Einsicht auf die Staatstraße 2086, auf mögliche Gefahren, war nicht gegeben.
Alle Behördenvertreter waren der Meinung, es sei rechtlich nicht möglich eine Anordnung von Tempo 30 auf 300 m Länge zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder und Fußgänger anzuorden.
Von der früheren Argumentation gegen Tempo 30, dass der direkte Zugang fehle (der ganz offensichtlich vorhanden ist und täglich von einer Vielzahl von Schülern benutzt wird (Anmerkung der Redaktion)) hatte sich nun die Argumentation der Behörden verlagert. Es wurde nun von einer fehlenden Gefahrenlage gesprochen.
Der zweite Berichterstatter Manfred Eibl äußerte sich noch dazu, man könne alle Zugänge zur Höberingerstaße schließen, auch den Zugang zur Ampel. Und fragte später noch, ob es Schulweghelfer gäbe.
Dr. Burkard meinte, die sogenannte qualifizierte Gefahrenlage sei nicht mehr notwendig, jedoch die einfache Gefahr müsse nach wie vor nachgewiesen werden. Diese läge hier nicht vor. Es ist eine Querungshilfe vorhanden, in dem Bereich gebe es keine Unfallhäufung und keine eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Angemerkt sei, dass eine uneinsehbare Kurve in diesem Bereich existiert, die von einer Vielzahl (35 Schülern in einer Beobachtungsstunde) überquert wird. Sogar eine Gefahrenbremsung wurde in dieser Stunde beobachtet. Dass genau in dieser Kurve eine Fahrradspur dort endet und dass die Gehwege auf der gegenüberliegenden Seite der Schule nur eine Breite von 1,5 m aufweisen und durch eine Mauer begrenzt sind, somit keine Ausweichmöglichkeit bei einem Unfall zulässt, stellen für die Behördenvertreter keine ausreichende Gefahr dar.
Viel Schwerlastverkehr und eine gemessene Fahrzeugstärke von über 5000 Fahrzeugen wochentags deuten auf eine stark frequentierte Straße hin.
Eine anwesende Mutter, deren Kind in die dortige Grundschule geht, hatte bereits zahlreiche gefährliche Situationen auf dem Schulweg erlebt. “Zum Glück ist bisher noch nichts passiert.”
Das Dilemma des Ortstermins zeigte sich in der Blockadehaltung der Behördenvertreter und daran dass die Abgeordneten, die Repräsentanten der Bürgerinnen und Bürger, zu wenig objektive Informationen erhielten, um sich selbst ein Bild davon machen zu können. Vielleicht hielten sich die Behördenvertreter und die Abgeordneten zu sehr an die Vorgaben vom Innenministerium.
Das Bayerische Innenministerium unter Joachim Herrmann und Staatssekretär Sandro Kirchner führt Jährlich die Werbeaktion “Sicher zur Schule- Sicher nach Hause” durch. Hierbei werden Anschnallpflicht und Geschwindikeit geprüft und auf der Seite des Ministeriums ist zu lesen: “Zum Schuljahresbeginn weist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf erhöhte Unfallgefahren hin: “Insbesondere unsere ABC-Schützen werden leicht übersehen. Sie sind im Straßenverkehr noch unerfahren und schätzen Gefahren häufig falsch ein.” Herrmann appelliert eindringlich: “Fahren Sie niemals zu schnell, erst recht nicht im Umfeld von Schulen. Jederzeit könnte unvermittelt ein Schulkind über die Straße laufen!” Quelle: https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2023/326/index.php
Joachim Herrmann: Sicher zur Schule- Sicher nach Hause- ohne Tempo 30
Jedoch wird auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums vor alle für Schulweghelfer geworben- kein Wort zu Tempo 30- Warum?
Weshalb sollen/dürfen oder wollen die Behörden Tempo 30 nicht umsetzen, auch wenn alle rechtlichen Vorraussetzungen gegeben sind?
Haben Kinder kein Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung weil sie keine “Lobby” haben?
Nach aktuellem Stand wird es nach der neuen Zusammensetzung im Ausschuss des Bayerischen Landtags für Wohnen, Bau und Verkehr zu einem neuen Ortstermin 2.0 kommen.
Dieser wird an der Staatsstraße stattfinden und nicht weit ab davon, um mögliche Gefahren endlich zu erkennen.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V., der Verkehrsclub Deutschland e.V. untersützt das Bürgernetzwerk NSV, Transforum e.V. in vollem Umfang.
Es darf nicht sein, dass Landratsämter, die auf übergeordneten Straßen wie einer Staatsstraße als untere Verkehrsbehörde zuständig sind und obwohl die Rechtslage es befürwortet, ihrem Auftrag nicht nachkommen, ein streckenbezogenes Tempo 30 zügig umzusetzen. Es wäre seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung von 2017 rechtlich möglich.
Landratsämter in der oberbayerischen Provinz wollen „Blut sehen“
Juristischer Sachverhalt Tempo 30 Schule Neumarkt- Sankt VeitEin zweiter Ortstermin für Tempo 30
Auch die Stadtratsfraktion der UWG versucht den Schulweg sicherer für die Schülerinnen und Schüler zu machen und stellt im Umwelt- und Bauausschuss einen Antrag zur Prüfung von Absperrungen gegen Straßenüberquerungen an der Kreuzung Johannesstraße/ Hörberinger Straße.
Ob dies rechtssicher umzusetzen ist und eine Erhöhung der Sicherheit der Kinder darstellt ist fraglich. Das Ergebnis dieses Antrags vom 15.2.24 bleibt abzuwarten.
Wir bleiben für Sie dran.